Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von DesignCore für Verträge mit Unternehmern über Agentur-, Projekt-, Retainer-, Hosting- und Domainleistungen.
Vertragspartner
DesignCore
Inhaber: Leon Kraus
Zur Schockenkammer 1
31535 Neustadt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen DesignCore und seinen Kunden über Agentur-, Projekt-, Retainer-, Hosting-, Domain-, Wartungs-, Support- und sonstige Digitalleistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn DesignCore ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Projektpläne, Servicebeschreibungen oder sonstige ausdrückliche Abreden in Textform gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Kollisionsfall vor.
2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
Angebote von DesignCore sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch Beauftragung in Textform, durch ausdrückliche Bestätigung durch DesignCore oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
Maßgeblich für den Leistungsumfang sind in folgender Reihenfolge:
- individuelle Vereinbarungen in Textform
- das Angebot oder die Leistungsbeschreibung von DesignCore
- projektbezogene Anhänge, Pflichtenhefte, Statements of Work oder Servicebeschreibungen
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen mindestens der Textform.
3. Leistungsumfang und Leistungserbringung
DesignCore erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Branding, Suchmaschinenoptimierung, Pay-per-click-Werbung, Tracking und Analytics, CRM-Integration, E-Mail-Marketing, Hosting, Domains, Wartung, Support und vergleichbare digitale Leistungen.
DesignCore ist berechtigt, zur Leistungserbringung eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Unterauftragnehmer oder sonstige geeignete Dritte einzusetzen.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet DesignCore die vertraglich vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere schuldet DesignCore keine bestimmten Umsätze, Leads, Conversion-Raten, Rankings, Anzeigenfreigaben, Reichweiten, Klickpreise, Platzierungen in Suchmaschinen oder eine vollständige Erfassung sämtlicher Tracking-Daten.
Leistungen von DesignCore können auf Leistungen, Produkten, Schnittstellen, Freigaben oder Vorgaben Dritter beruhen. Änderungen, Einschränkungen, Ausfälle, Sperrungen oder sonstige Maßnahmen solcher Drittanbieter liegen außerhalb des Einflussbereichs von DesignCore, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt DesignCore alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Unterlagen, Materialien, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit sowie für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtekette der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Marken, Domains, Accounts, Listen, Texte, Bilder, Videos, Dokumente und sonstigen Materialien allein verantwortlich.
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Rechte, Einwilligungen und Gestattungen verfügt. Der Kunde stellt DesignCore von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.
Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte Leistungen, Zwischenergebnisse, Entwürfe, Konzepte, Texte, Freigabestände, Setups, technische Konfigurationen und sonstige Arbeitsergebnisse zeitnah zu prüfen und erforderliche Freigaben oder Änderungswünsche unverzüglich mitzuteilen.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich Fristen und Termine angemessen. Etwaiger hierdurch entstehender Mehraufwand kann von DesignCore gesondert nach Aufwand berechnet werden.
5. Projektablauf, Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss, insbesondere zusätzliche Anforderungen, weitere Korrekturschleifen, nachträgliche Konzeptionsänderungen, zusätzliche Seiten, Integrationen, Kampagnenumfänge, Datenmigrationen oder Anpassungen an bereits freigegebenen Leistungen, gelten als Change Requests oder Zusatzleistungen.
DesignCore ist nicht verpflichtet, Change Requests ohne gesonderte Vereinbarung umzusetzen. Soweit DesignCore Change Requests annimmt, werden diese nach dem vereinbarten Vergütungsmodell oder nach Aufwand berechnet.
Soweit im Angebot keine bestimmte Anzahl an Korrekturschleifen vereinbart ist, umfasst die Vergütung nur die für den Vertragszweck üblichen Abstimmungsschritte. Darüber hinausgehende Änderungen und Zusatzwünsche sind gesondert zu vergüten.
6. Termine und Fristen
Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie von DesignCore ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Voraussetzung für die Einhaltung von Fristen und Terminen ist, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten vollständig und rechtzeitig erfüllt, erforderliche Entscheidungen trifft, Zugänge bereitstellt und vereinbarte Zahlungen leistet.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Streiks, Ausfällen von Telekommunikations- oder IT-Infrastrukturen, Störungen bei Drittanbietern oder aus sonstigen von DesignCore nicht zu vertretenden Umständen verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
7. Abnahme bei Werkleistungen
Soweit DesignCore werkvertragliche Leistungen schuldet, insbesondere bei der Erstellung oder wesentlichen Überarbeitung von Websites, individuellen Design- oder Entwicklungsergebnissen, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist.
DesignCore kann dem Kunden die Fertigstellung anzeigen und ihn zur Abnahme auffordern. Der Kunde hat die Leistung innerhalb von 7 Werktagen zu prüfen und entweder abzunehmen oder bestehende wesentliche Mängel in Textform konkret zu benennen.
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn
- der Kunde nicht innerhalb der vorgenannten Frist wesentliche Mängel in Textform rügt,
- der Kunde die Leistung produktiv nutzt,
- der Kunde den Go-live freigibt oder
- der Kunde die Abnahme aus anderen Gründen verweigert, ohne dass ein wesentlicher Mangel vorliegt.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8. Laufende Leistungen und Retainer
Bei laufenden Leistungen, insbesondere Retainern, SEO, PPC, Tracking, Analytics, E-Mail-Marketing, Wartung, Support oder vergleichbaren Dauerleistungen, schuldet DesignCore die im Angebot definierte laufende Tätigkeit innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf die Durchführung bestimmter Einzelmaßnahmen, sondern nur auf die Erbringung des im Vertrag beschriebenen laufenden Leistungsrahmens.
Nicht genutzte Stunden, Kontingente oder Leistungsanteile innerhalb eines Retainer-Zeitraums verfallen mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Leistungen, die über den vereinbarten Retainer-Umfang hinausgehen, werden gesondert vergütet.
9. Hosting, Domains, Wartung und technische Betriebsleistungen
Soweit Hosting-, Domain-, Wartungs-, Update-, Backup-, Monitoring-, Deployment-, Betriebs- oder Supportleistungen vereinbart sind, richtet sich der konkrete Leistungsumfang nach dem Angebot oder der jeweiligen Servicebeschreibung.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet DesignCore insbesondere keine
- garantierte Mindestverfügbarkeit oder ein Service Level Agreement,
- 24/7-Monitoring oder 24/7-Support,
- laufende inhaltliche Aktualisierung von Websites,
- dauerhafte Kompatibilitätsgarantie mit sämtlichen Browsern, Endgeräten, Plugins, Themes, APIs oder Drittplattformen,
- rechtliche Prüfung von Inhalten,
- Sicherheits-, Update-, Patch-, Backup- oder Restore-Leistungen über den ausdrücklich vereinbarten Umfang hinaus.
DesignCore ist berechtigt, Hosting- und technische Betriebsleistungen ganz oder teilweise über Drittanbieter, Rechenzentren, Plattformen, Registrar- oder Infrastrukturpartner zu erbringen.
Domains, Hostingpakete, Server, Werbekonten, Tracking-Properties, CRM-Instanzen, E-Mail-Marketing-Accounts oder sonstige technische Konten können je nach Vereinbarung im Namen des Kunden, im Namen von DesignCore oder über Drittplattformen geführt werden. Die konkrete Inhaberschaft, Berechtigungsstruktur und Herausgabefähigkeit richten sich nach dem Angebot, der tatsächlichen Einrichtung und den Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter.
Der Kunde trägt sämtliche laufenden Fremdkosten, insbesondere für Domains, Hosting, Lizenzen, Plugins, SaaS-Dienste, E-Mail-Versand, Registrierungsgebühren, Werbebudgets, Bezahldienste, APIs oder vergleichbare Drittleistungen, soweit diese nicht ausdrücklich als Bestandteil einer Pauschalvergütung ausgewiesen sind.
Bei Vertragsende wird DesignCore, soweit technisch möglich und nach vollständigem Ausgleich sämtlicher offener Forderungen, an einem zumutbaren Transfer von Domains, Zugängen, Daten oder Systemen mitwirken. Ein Anspruch auf einen bestimmten Migrationsaufwand, eine unentgeltliche Überführung komplexer Setups oder eine Übergabe außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs besteht nicht.
10. Vergütung, Fremdkosten und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung in Textform.
DesignCore ist berechtigt, angemessene Vorschüsse, Abschlagszahlungen, Meilensteinabrechnungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei laufenden Leistungen, Retainern, Hosting-, Domain-, Wartungs- oder Supportleistungen ist DesignCore berechtigt, die Vergütung im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum in Rechnung zu stellen.
Fremdkosten, Auslagen, Reisekosten, Versandkosten, Lizenzkosten, Produktionskosten, Mediabudgets, Kosten von Plattformen, Registraren oder sonstigen Drittanbietern werden gesondert berechnet oder sind vom Kunden direkt gegenüber dem Drittanbieter zu tragen.
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.
11. Zahlungsverzug und Leistungsverweigerung
Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Gegenüber Unternehmern ist DesignCore berechtigt, Verzugszinsen und die gesetzliche Verzugspauschale zu verlangen.
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung nicht nur unerheblich in Verzug, ist DesignCore berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen ganz oder teilweise zurückzuhalten, Zugänge vorübergehend zu beschränken oder laufende Leistungen vorübergehend auszusetzen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden angemessen ist.
Dies gilt insbesondere für Hosting-, Domain-, Wartungs-, Support-, Kampagnen- oder sonstige Dauerleistungen. Gesetzliche und vertragliche Rechte von DesignCore bleiben unberührt.
12. Nutzungsrechte, Arbeitsergebnisse und Herausgabe
Sämtliche von DesignCore erstellten Konzepte, Entwürfe, Designs, Texte, Entwicklungen, Setups, Konfigurationen, Automationen, Skripte, Dokumentationen, Kampagnenstrukturen, Reports, Dashboards und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis resultierenden Forderungen Eigentum beziehungsweise Rechteinhalt von DesignCore, soweit eine Rechteübertragung rechtlich möglich ist.
Mit vollständiger Zahlung räumt DesignCore dem Kunden an den ausdrücklich vereinbarten finalen Arbeitsergebnissen die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den finalen, individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Vertragszweck.
Eine ausschließliche Rechteübertragung, die Übertragung von Bearbeitungsrechten, die Herausgabe von offenen Dateien, Arbeitsdateien, Quelldateien, Source Code, Repositories, Build-Pipelines, Staging-Systemen, Zugangsdaten, Rohdaten, Skripten, Entwürfen, Zwischenständen, Dokumentationen oder sonstigen nicht ausdrücklich geschuldeten Bestandteilen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Open-Source-Komponenten, Frameworks, Bibliotheken, Drittsoftware, Lizenzen, Stockmaterial, Schriftarten, Plugins, Templates, Schnittstellen und sonstige Komponenten Dritter unterliegen ausschließlich den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Drittanbieter.
13. Referenznennung
DesignCore ist berechtigt, den Kunden, das Projekt, das Arbeitsergebnis sowie öffentlich zugängliche Projektbestandteile in angemessener Weise als Referenz für Eigenwerbung zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen, in Angeboten und in sozialen Netzwerken, sofern dem keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Kunden ausdrücklich entgegenstehen.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist DesignCore berechtigt, im Rahmen üblicher Branchenpraxis eine Urheber- oder Agenturnennung im Footer, Impressum, Quelltext oder an vergleichbarer Stelle vorzusehen. Der Kunde kann deren Entfernung gegen angemessene Zusatzvergütung verlangen, sofern dies nicht bereits Gegenstand des Angebots ist.
14. Mängelrechte
DesignCore wird nach berechtigter Mängelanzeige zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist gegeben.
Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich nach Kenntnis in Textform anzuzeigen und die Beanstandung nachvollziehbar zu beschreiben.
Kein Mangel liegt insbesondere vor bei
- unerheblichen Abweichungen von Gestaltung, Darstellung oder Usability, die den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen,
- Beeinträchtigungen, die auf vom Kunden oder Dritten vorgenommene Änderungen zurückzuführen sind,
- Fehlern infolge fehlerhafter Inhalte, Daten, Skripte, Plugins, Themes, APIs, Accounts oder Systeme des Kunden oder Dritter,
- Einschränkungen, die durch Browserupdates, Betriebssystemupdates, Plattformänderungen, Consent-Mechanismen, Adblocker, Tracking-Schutz, Suchmaschinen- oder Werbeplattformen verursacht werden.
Soweit eine Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist, richten sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes wirksam regeln.
15. Haftung
DesignCore haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet DesignCore der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung von DesignCore bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
DesignCore haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden, Datenverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von DesignCore beruhen oder eine Haftung nach vorstehenden Absätzen zwingend besteht.
Soweit die Haftung für Datenverluste nicht ohnehin ausgeschlossen ist, haftet DesignCore nur für den Aufwand der Wiederherstellung solcher Daten, die der Kunde in anwendungsadäquaten Intervallen ordnungsgemäß gesichert hat.
Für Leistungen, Produkte, Infrastrukturen oder Entscheidungen von Drittanbietern haftet DesignCore nur im Rahmen der vorstehenden Absätze und nur, soweit die Ursache im Verantwortungsbereich von DesignCore liegt.
16. Freistellung
Der Kunde stellt DesignCore von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von vom Kunden bereitgestellten Inhalten, Daten, Domains, Marken, Listen, Zugängen, Accounts, Anweisungen oder aufgrund einer vom Kunden veranlassten Nutzung von Leistungen von DesignCore geltend gemacht werden.
Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
17. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden und gegenüber Dritten geheim zu halten, sofern diese Informationen nicht offenkundig sind oder ohne Vertragsverstoß offenkundig werden.
Soweit DesignCore personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien auf Anforderung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
18. Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit von Projekten, Retainern, Hosting-, Domain-, Wartungs- oder Supportverträgen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
Soweit für laufende Leistungen keine abweichende Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart wurde, kann der Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt für DesignCore insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung fällige Rechnungen nicht bezahlt, seine Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt, gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, rechtswidrige Inhalte verarbeitet oder bereitstellt oder die Leistungen von DesignCore missbräuchlich nutzt.
Kündigt der Kunde einen Projektvertrag vorzeitig oder beendet er ein Projekt aus Gründen, die DesignCore nicht zu vertreten hat, sind die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie bereits verbindlich veranlasste Fremdleistungen zu vergüten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von DesignCore.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.