D E S I G N C O R E

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folgende AGBs sind Bestandteil für alle zwischen der Agentur DesignCore und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang (spät. binnen 3 Werktagen) widerspricht. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGBs entsprechen. Diese AGBs gelten im Übrigen ferner für die per Fax oder E-Mail nach Vertragsschluss zugesandten Zusatz und Änderungsaufträge.

1. ANGEBOT UND ABWICKLUNG

1.1 Von Beginn jeder kostenverursachenden Maßnahme wird grundsätzlich dem Auftraggeber durch DesignCore in schriftlicher oder mündlicher Form ein Angebot unterbreitet, welcher durch den Auftraggeber (Auftragserteilung) freigegeben werden muss. Kleinere Aufträge, also Aufträge mit einem Nettowert bis zu 250,- Euro sowie Aufträge im Rahmen laufender Projekte bedürfen keine Unterbreitung von Kostenvoranschlägen und somit auch keiner vorherigen Genehmigung.

1.2 Der Auftraggeber legt DesignCore vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor bzw. erklärt schriftlich die Freigabe des vorgelegten Datensatz bzw. Entwurf/Reinzeichnung.

1.3 DesignCore ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen oder eben selbst auszuführen.

2. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE, EIGENTUMSVORBEHALT, MITWIRKUNG

2.1 Der Auftraggeber bestätigt und versichert, dass die von ihm zur Verfügung stellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. im urheberrechtlichen Eigentum des Auftraggebers stehen und somit frei von Rechten Dritter sind, sodass Dritte in ihren Rechten nicht verletzt werden. Eine Prüfung von Seiten DesignCore erfolgt nicht. Sollte die Vorlage, die Datei, die Daten etc. nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber DesignCore für Ansprüche Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Dateien sowie der eingerichteten Domain von allen Ersatzansprüchen frei.

2.2 Der Auftragsgeber verpflichtet sich, stets Kopien von den übergebenen Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen um eine eventuelle weitere Übersendung sicher zu stellen. Sollte es beim Übertragungswege, welcher Art auch immer, zu Verlusten von Daten, Unterlagen etc. kommen, kann DesignCore hierfür nicht in die Haftung genommen werden. Der Auftraggeber allein trägt die Verantwortung für die Übermittlung der Daten.

2.3 Sollten Mängel, Beschädigungen oder dergleichen bei Datenträgern vorliegen, ist auch hier DesignCore haftungsmäßig nicht belangbar außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2.4 Die Haftung von DesignCore ist bei Fehlern ausgeschlossen an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen können.

2.6 Reinzeichnungen, Skizzen sprich Entwürfe sowie fertige Daten und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.7 Nach Ausgleich sämtlicher mit dem Auftrag verbundenen Rechnungen und somit Forderungen gegenüber dem Auftraggeber wird DesignCore dem Auftraggeber die Nutzungsrechte der in Auftrag gegebenen Arbeit in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist (einfaches Nutzungsrecht). Im Zweifel erfüllt DesignCore die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer.

2.8 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der Zustimmung von DesignCore.

2.9 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht.

2.10 DesignCore hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.

2.11 DesignCore ist jederzeit, auch wenn DesignCore das ausschließliche Nutzungsrecht gewährt hat, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

2.12 Lieferverpflichtungen bzw. Übersendung sind dann erfüllt, sobald die Arbeit bzw. die Leistung zur Versendung gelangt ist.

2.13 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Texten, Bildern Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

3. GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN, MONATLICHE PAKETE, SEO

3.1 DesignCore genießt Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. DesignCore behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

3.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann DesignCore eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

3.3 Bei Buchung eines monatlichen Paketes fallen sämtliche Kosten für die angegebene Vertragslaufzeit (6 oder 12 Monate) jeweils im Jahr voraus oder am Anfang der Monats bei monatlicher Zahlweise an.

3.4 DesignCore garantiert in keiner Weise für eine Top Platzierung bei Google oder anderen Suchmaschinen. Die Suchmaschinenoptimierung erfolgt nach besten Gewissen und technischen Anforderungen. Ob ein Platz in den vorderen Rankings erreicht wird obliegt allein dem Suchmaschinenanbieter

4. VERGÜTUNG

4.1 Zölle, Lizenzgebühren, auch nachträglich entstehende Abgaben etc. werden dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.

4.2 Die Vergütung ist unverzüglich, spätestens jedoch am 14. Werktag nach Ablieferung der Daten, Dateien, Bilder, etc. pp. fällig und zwar in voller Höhe, sprich zahlbar ohne Abzug.

4.3 Bei Aufträgen die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sowie Aufträge die größeren Umfang mit sich bringen und somit eine hohe finanzielle Vorleistung für DesignCore bedeutet, ist DesignCore berechtigt, Vorschussrechnung und/oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.

4.4 Sonstige Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen, die dem Auftraggeber von DesignCore vorgelegt werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.5 Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist DesignCore berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die
Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

4.6 DesignCore behält sich das Eigentum aller überlassenen Unterlagen, Skripte, Skizzen, Reinzeichnungen etc. pp. bis zur endgültigen Zahlung des Auftraggebers vor. Urheberrechtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Auftraggeber über.

4.7 Ein Mitwirken des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Ein Abzug ist in keiner Weise gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.

4.8 Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, ist es DesignCore gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens bleibt DesignCore vorbehalten.

4.9 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber allein zu vertreten hat, zum Beispiel Nichtzahlung der Vorschussrechnung, Verzug bei der Beibringung von Unterlagen etc. pp. so erhöht sich der Nettoauftragswert um 30 % bei Verzug von 3 Monaten und um 75 % bei Verzug von 6 Monaten.

4.10 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.11 Wie unter Ziffer 1.3 bereits festgehalten, bevollmächtigt der Auftraggeber DesignCore notwendige Fremdleistungen wie Lizenzen etc. zu ordern, welche zur Auftragserfüllung notwendig werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur für diese Fremdleistungen freizustellen, insbesondere die Kosten zu übernehmen.

5. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

5.1 DesignCore verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und mit bestem Gewissen auszuführen. Die Agentur verantwortet sich darüber hinaus, die überlassenen Dokumente, Daten, Bilder sprich Vorlagen etc. pp. sorgfältig zu behandeln.

5.2 Ausgeschlossen ist jede Art von Schadensersatzansprüchen, wenn DesignCore und/oder deren gesetzliche Vertreter bzw. die Erfüllungsgehilfen von DesignCore leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei grob fahrlässiger Handlung und/oder bei Vorsatz. In diesem Falle ist die Haftung auf Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

5.3 Eine Haftung von DesignCore, welche unter Vollmacht bzw. ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Aufträge gegenüber Drittleistungen/Fremdleistungen gegeben hat, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt DesignCore von allen Ersatzansprüchen diesbezüglich frei.

5.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Werbeagentur übergebenen Vorlagen, Daten, Skripte, etc. berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber DesignCore von allen Ersatzansprüchen frei, insbesondere auch dann, wenn DesignCore im Laufe der Tätigkeit Bedenken kundgibt, welche die Zulässigkeit der Maßnahmen betrifft. Die Anmeldung solcher Bedenken hat unverzüglich und vor allem schriftlich bei Bekannt werden zu erfolgen. Eine Prüfungspflicht und somit auch Haftung für etwaige Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und/oder warenzeichenrechtliche Rechte, deren Zulässigkeit und/oder Eintragungsfähigkeit der Arbeiten besteht nicht. Erachtet DesignCore für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter von DesignCore die Kosten hierfür der Auftraggeber.

5.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen etc. pp. entfällt jede Haftung für DesignCore. Darüber hinaus bestätigt der Auftraggeber mit der Freigabe die Richtigkeit und Vollständigkeit des Werkes.

5.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von DesignCore gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei DesignCore anzuzeigen. Bei einer verspäteten Rüge wird das Werk als mangelfrei betrachtet.

5.7 Bei Vorliegen von Mängeln steht der Werbeagentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.

5.8 Soweit Leistungen von Dritte betroffen sind, wie zum Beispiel die Nutzung einer Domain, übernimmt DesignCore keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in jedem Land geltenden Regeln der Registrierungsorganisationen. DesignCore übernimmt keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen von Fremdanbietern angeboten werden.

6. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, SONSTIGE BESTIMMUNGEN

6.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen
Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

6.2 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Zur Schockenkammer 1, 31535, Neustadt am Rübenberge.

7. WEBHOSTING, DOMAIN

1. Gegenstand des Vertrages

  • Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Speicherplatz des Anbieters zur Speicherung einer Website des Kunden.
  • Ebenfalls Gegenstand dieses Vertrages ist die Einstellung der Website des Kunden in das World-Wide-Web mit der Möglichkeit des weltweiten Zugriffs.
  • Die Verschaffung des Zugangs zum Internet für den Kunden ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

2. Pflichten des Anbieters

  • Der Anbieter überlässt dem Kunden die Nutzung von Speicherplatz auf einem Server, der zur Speicherung einer Website geeignet ist. Bei diesem Server handelt es sich um einen gemieteten Webspace der Firma netcup GmbH.
  • Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die Web-Site des Kunden im World-Wide-Web weltweit abrufbar ist.
  • Der Anbieter trägt des weiteren dafür Sorge, dass der Kunde die Möglichkeit des Zugriffs auf den Server gemäß § 2 Abs. 1 dieses Vertrages hat. Dieser Zugriff ist notwendig, damit der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz zur Speicherung einer Web-Site und zur Vornahme von Änderungen an dieser Web-Site nutzen kann.
  • Um dem Kunden den jederzeitigen Zugriff auf den Server gemäß § 2 Abs. 1 dieses Vertrages zu ermöglichen, vergibt der Anbieter einen Benutzernamen und ein Passwort an den Kunden. Aus Sicherheitsgründen gibt der Anbieter dem Kunden zudem die Möglichkeit, sein Passwort zu ändern.
  • Der Anbieter garantiert eine Erreichbarkeit der Server von 95% im Jahresdurchschnitt.
  • Ferner wird der Domaintransfer (die Freigabe) von jeglicher, von dem Kunden gemieteten, Domain bei Vertragsende gewährleistet.

3. Pflichten des Kunden

  • Sollte es bei der Nutzung des Servers gemäß § 2 Abs. 1 dieses Vertrages zu Störungen kommen, so wird der Kunde den Anbieter von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten gemäß § 2 Abs. 4 dieses Vertrages gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen.
  • Als unbefugte Dritte im Sinne des § 3 Abs. 2 dieses Vertrages gelten nicht die Personen, die den Speicherplatz, der Gegenstand dieses Vertrages ist, mit Wissen und Willen des Kunden nutzen.
  • Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
  • Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeichert hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, ausreichende Sicherungskopien seiner hinterlegten Inhalte anzufertigen und vorzuhalten. Soweit nicht anders vereinbart, führt Design-Core keine Sicherung der Kundeninhalte durch.
  • Dem Kunden ist bewusst, dass eine Prüfung der von ihm hinterlegten Inhalte durch Design-Core nicht erfolgt, sondern er selbst für die Rechtmäßigkeit dieser Inhalte verantwortlich ist.
  • Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der von Design-Core zur Verfügung gestellten Dienste die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und Maßnahmen zu unterlassen, die zu einer Störung des Betriebs der Server von netcup führen könnten. Untersagt sind insbesondere folgende Handlungen:
  • massenhafter Versand von Emails
  • Hinterlegen und Zugänglichmachen von Daten und Material mit pornographischem, kommerziellem erotischem Charakter und von urheberrechtlich geschütztem Material, zu deren Verbreitung der Nutzer nicht berechtigt ist (z.B. sog. „Warez“-Seiten, illegale MP3-Downloads)
  • Betrieb von sog. „Mining-Diensten“ für Kryptowährungen wie z.B. „Bitcoin“, „Ethereum“, „OneCoin“ oder „Monero“.
  • Hinterlegen und Zugänglichmachen von Daten und Material mit links- oder rechtsradikalem Inhalt oder beleidigendem Charakter, Aufruf zu Terrorismus und Gewalttaten
  • Betreiben von Serverdiensten , die eine besonders starke Rechnerlast verursachen; dies gilt nicht bei dedizierten und virtuellen Servern
  • Design-Core und netcup sind berechtigt, die für den Kunden zur Verfügung gestellten Dienste vorübergehend zu sperren, wenn der Kunde gegen die vorgenannten Verhaltenspflichten verstößt oder ein entsprechender, konkreter Verdacht besteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Dritte unter Angabe von Gründen Unterlassung der vom Kunden vorgenommenen Handlungen verlangen und diese Gründe nicht offensichtlich unzutreffend sind, oder bei Ermittlungen durch staatliche Behörden. Soweit möglich, wird Design-Core dem Kunden vor einer Sperrung anhören; sofern dies im Einzelfall wegen besonderer Eilbedürftigkeit nicht möglich ist, wird Design-Core den Kunden nachträglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder Design-Core aufgrund festgestellter Verstöße den Vertrag außerordentlich kündigen kann.
  • Bei aller Sorgfalt sind Fehlfunktionen an technischen Einrichtungen dennoch möglich. Sollte der Kunde eine solche Fehlfunktion an den von ihn genutzten Einrichtungen von Design-Core feststellen, wird er Design-Core umgehend und mit aussagekräftigen Informationen auf die Fehlfunktion hinweisen.

 4. Sperrung von Inhalten

Wenn und soweit der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz entgegen der Zusicherung gemäß § 3 Abs. 4 dieses Vertrages zur Speicherung rechtswidriger Inhalte nutzt, ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte über das World-Wide-Web durch geeignete Maßnahmen zu sperren.

5. Vergütung

  • Die Parteien vereinbaren eine Pauschalvergütung nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes 2.
  • Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter eine jährliche Pauschalvergütung lt. Vertrag zu zahlen. Die Pauschalvergütung umfasst die Leistungen des Anbieters gemäß den §§ 1 und 2 dieses Vertrages.

6. Zahlungsmodalitäten

Der Anbieter wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung jährlich in Rechnung stellen. Die Rechnungen sind jeweils innerhalb von vierzehn Werktagen zur Zahlung fällig.

7. Nutzungsüberlassung Dritter

Der Kunde ist nur dann dazu berechtigt, den vertragsgegenständlichen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, wenn der Anbieter einer solchen Nutzungsüberlassung an Dritte schriftlich zustimmt.

8. Gewährleistung und Haftung

  • Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

9. Laufzeit, Kündigung

  • Der Host-Providing-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien durch schriftliche Erklärung gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Folgemonats.
  • Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen.
  • Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere in den Fällen der §§ 553 und 554 BGB sowie dann vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt oder den vertragsgegenständlichen Speicherplatz ohne Zustimmung des Anbieters einem Dritten zur Nutzung überlässt.

10. Schlussbestimmungen

  • Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
  • Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Neustadt am Rübenberge als Gerichtsstand vereinbart.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten.

Stand: Januar 2023.

Mit effektivem Webdesign und digitalem Marketing zu:
Mehr Reichweite. Mehr Kunden. Mehr Umsatz.

Top Bewertet

Jetzt folgen

This site is not a part of the Facebook TM website or Facebook TM Inc. Additionally, this site is NOT endorsed by FacebookTM in any way. FACEBOOK TM is a trademark of FACEBOOK TM, Inc.